Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma blueweb – Webdesign & Grafikdesign – Dipl.-Ing. Michael Schörgenhumer (im Folgenden als Agentur bezeichnet) – Stand: Mai 2011

  • Die Firma blueweb – Webdesign & Grafikdesign erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  • Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
  • Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  • Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  • Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
  • Als Auftragserteilung gilt auch die Inanspruchname von Leistungen, die nur in Verbindung mit dem Erstellen einer Homepage angeboten werden, wie zum Beispiel das Reservieren und Anmelden von Domains.
  • Nimmt der Kunde mittels unserer Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung bleibt vorbehalten.
  • Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens, des Pressegesetzes und des Urheberrechtes einzuhalten.
  • Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
  • Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  • Korrekturabzüge bei Druckartikeln wie z.B. Visitenkarten, Drucksorten, Kuverts, Folder & Flyer… werden dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt.
  • Mit der Freigabe des Auftragsgegenstandes übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern u. Inhalten, trägt der Auftraggeber nach Freigabe von z.B. Druckdaten oder Freischaltung der Webseite die volle Haftung.
  • Der Kunde ist für die Inhalte (Texte, Bilder, …) der von blueweb erstellten Webseiten, Druckdaten oder Grafiken selbst verantwortlich und haftet dafür. Dies gilt auch für Inhalte welche blueweb für den Kunden einfügt, wie z.B. ein Datenschutztext oder das Impressum, …). blueweb übernimmt keine Haftung für die Inhalte und z.B. Richtigkeit der Angaben im Impressum oder Datenschutztext. Der Kunde hat vor Veröffentlichung der Webseite dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte korrekt sind und geprüft wurden, z.B. von einem Rechtsanwalt.
  • Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  • Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  • Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Webseiten / Projekte verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Auftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Das Verbreiten von Massenemails über die von der Agentur installierten Newslettersystemen u.ä., sogenanntes Spamming, ist untersagt.
  • Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu bezahlen. Bei Stornierung des Auftrags im Programmierungsstadium wird der Betrag je nach Fortschritt berechnet, als Minimum wird jedoch zumindest 30% des Gesamtauftrages in Rechnung gestellt. Sind jedoch bereits alle Seiten fertiggestellt (entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers) ist ein Storno nicht mehr möglich.
  • Die Agentur behält sich in Ausnahmefällen vor, ohne Angabe von Gründen, von einem Auftrag zurückzutreten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden von der Agentur dann aber nicht in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind jedoch etwaige kostenpflichtige Leistungen von Drittanbietern (Server usw.).
  • Die Agentur versorgt die Webseite nicht automatisch laufend mit den aktuellsten Sicherheitsupdates, da dies extrem kostenintensiv wäre. Der Kunde verpflichtet sich auf Wunsch die Agentur darauf hinzuweisen, dass ein Einspielen der aktuellen Sicherheitsupdates gewünscht wird.
  • Der Kunde verpflichtet sich Sicherungen der Webseite zu erstellen, um im Falle eines z.B. Hackerangriffes diese auf einfache Art und Weise wiederherstellen zu können. Dafür kann jedoch auch schriftlich (z.B. per E-Mail) auch blueweb – Webdesign & Grafikdesign beauftragt werden. blueweb – Webdesign & Grafikdesign übernimmt keine Kosten, welche für die Wiederherstellung einer Webseite im Falle eines z.B. Hackerangriffs oder durch andere, nicht vorhersehbare Vorkommnisse, entstehen.
  • Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
  • Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
  • Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
  • Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
  • Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
  • Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
  • Die Agentur informiert den Kunden hiermit, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden. Zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Registrierung von Domain-Namen, Buchungen von Webspace Accounts u. Servern übermittelt die Agentur notwendige Kundendaten an beteiligte Dritte. Zur Identifizierung des Domain-Inhabers werden diese Kundendaten öffentlich in sogenannten Whois Datenbanken registriert. Eine sonstige Verwendung von Kundendaten erfolgt nicht, Kundendaten werden nicht verkauft oder an unberechtigte Dritte weitergegeben. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite » Datenschutzerklärung
  • Der Kunde selbst sorgt für die Sicherung von Daten und Materialien, die der Agentur zur Erstellung von Webseiten überlassen werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, hiervon Sicherungskopien zu erstellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass im Internet generell die Möglichkeit besteht, illegal sensible Daten abzufangen. Wir empfehlen daher, nur mit größter Vorsicht Daten im Internet zu übertragen und Computer nicht ungesichert mit dem Internet zu verbinden bzw. wirklich sensible Daten persönlich an die Agentur zu übergeben.
  • Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
  • Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  • Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
  • Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
  • Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
  • Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
  • Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
  • Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
  • Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
  • Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) und von der Agentur programmierte Skripte und Webapplikationen als auch dem Kunden zur Verfügung gestellte Anwendungen und Webprojekte, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
  • Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  • Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  • Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
  • Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
  • Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  • Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
  • Die Agentur behält sich vor, auf der Homepage des erstellten Internetauftritts einen auf das Internetangebot von der Agentur verweisenden Link einzufügen, der entweder aus einer Grafik oder einem kurzen Text-Link bestehen kann, wobei das Erscheinungsbild der Webseite nicht beeinträchtigt wird.
  • Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
  • Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
  • Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
  • Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich sich über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und z.B. ein Impressum einzufügen bzw. das Impressum auf Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Agentur übernimmt keine Kosten, welche z.B. durch Abmahnungen aufgrund fehlender Informationen entstehen könnten.
  • Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
  • Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
  • blueweb – Webdesign & Grafikdesign übernimmt keine Kosten für die Wiederherstellung einer Webseite nach einem Hackerangriff – da dieser nicht vorhersehbar ist und auch bei einem System, welches auf dem aktuellsten Stand ist, der Fall sein kann. Das gilt auch für andere, unvorhersehbare Ereignisse. blueweb – Webdesign & Grafikdesign kann hierfür jedoch schriftlich beauftragt werden Sicherungen anzulegen, damit eine Wiederherstellung einfacher möglich ist. Die Kosten dafür sind für jeden Fall mit dem Kunden einzeln abzuklären.
  • Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
  • Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
  • Die Agentur haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung. Die Agentur übernimmt ferner keine Haftung für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen sich Die Agentur Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Servern, Email- sowie Form2Mail-Diensten.
  • Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  • Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
  • Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Chat starten
1
Scan the code
WhatsApp Chat
Hallo! Mein Name ist Michael von blueweb! Wie kann ich helfen?